Strafverteidigung & Strafrecht
Die Strafverteidiger unserer Karlsruher Kanzlei für Strafrecht beraten und verteidigen Sie auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts. Unsere ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidiger gewährleistet unsere Spezialisierung und sichert damit den hohen Qualitätsanspruch, den wir als Rechtsanwälte an unsere Arbeit haben. Feld, Wald und Wiese können andere machen. Dies ist auch der Grund dafür, dass wir weder eine besondere Philosophie noch ein ausgefallenes Kanzlei-Motto brauchen. Derartige Dinge verstellen ohnehin nur den Blick auf das Wesentliche. Unsere Mandanten beauftragen uns, weil sie eine kompetente und engagierte Strafverteidigung wünschen und nicht, weil sie sich für irgendeine Kanzleiphilosophie interessieren.
Als Strafverteidiger nehmen wir unsere Mandanten sofort aus der Schusslinie und übernehmen für sie die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Dabei setzen sich unsere Strafverteidiger von Karlsruhe aus im gesamten Bundesgebiet mit Nachdruck für Ihre Rechte ein und haben das für Sie bestmögliche Ergebnis immer fest im Blick. Zu unserem Aufgabenbereich gehört insbesondere die Strafverteidigung in den folgenden strafrechtlichen Bereichen:
Allgemeines Strafrecht
Die Strafverteidigung im allgemeinen Strafrecht umfasst beispielsweise Delikte wie Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, Urkundenfälschung, Unterschlagung, Untreue, Raub, räuberische Erpressung, Brandstiftung und Sachbeschädigung, Sexualstraftaten sowie Mord und Totschlag. Die Bandbreite der Delikte ist dabei so vielfältig wie das Leben selbst.
Verkehrsstrafrecht
Die Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht umfasst Delikte wie Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheit im Verkehr. Darüber hinaus umfasst der Tätigkeitsbereich unserer Strafverteidiger auch Tatvorwürfe wie fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung. Gerade Tatvorwürfe im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr erfordern ein besonderes Maß an Engagement, da neben einer möglichen Strafe oft noch ein Fahrverbot und im schlimmsten Fall sogar die Entziehung des Führerscheins droht.
Betäubungsmittelstrafrecht
Im Betäubungsmittelstrafrecht verteidigen wir Sie, wenn Ihnen Straftaten wie Besitz von Betäubungsmittel oder gar Handeltreiben vorgeworfen wird. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um weiche Drogen wie Cannabis oder um Betäubungsmittel wie Kokain, Heroin oder Crystal Meth handelt.
Wirtschaftsstrafrecht
Die Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht umfasst Tatbestände wie Untreue, Betrug, Insolvenzverschleppung, Wettbewerbsstraftaten und Bestechungsdelikte.
Zoll- und Steuerstrafrecht
Im Zoll- und Steuerstrafrecht verteidigen wir Sie bei Delikten wie Steuerhinterziehung und Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz (z. B. Embargoverstöße).