Shiny Flakes Vorladung
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Shiny Flakes – Vorladung der Polizei erhalten?

Im Jahr 2015 gelang es der Polizei, den Betreiber der Versandplattform Shiny Flakes hochzunehmen. Bei der Durchsuchung wurden neben großen Mengen Drogen und Arzneimitteln auch diverse Unterlagen und Kundendaten beschlagnahmt, die Hinweise auf die Käufer geben. Es konnten über 13.000 (!) einzelne Bestellvorgänge rekonstruiert werden. Wenn Sie über Shiny Flakes Drogen oder Arzneimittel bestellt und nun eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, finden Sie hier wichtige Informationen und Tipps, wie Sie sich nun verhalten sollten.

Vorladung der Polizei wegen Shiny Flakes

Nachdem die Haupttäter verurteilt wurden, ermittelt die Polizei nun gegen die Käufer, die über Shiny Flakes verbotene Substanzen gekauft haben. Ob die Polizei auch gegen Sie ermittelt, merken Sie spätestens dann, wenn Sie eine Vorladung der Polizei in Ihrem Briefkasten finden, in der Ihnen die Polizei mitteilt, dass derzeit gegen Sie wegen einer Straftat gemäß §§ 29 ff. BtMG oder wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) ermittelt wird. Als Tatzeit wird oft ein Datum im Zeitraum 2014 bis 2015 angegeben. Sie werden in der polizeilichen Vorladung gebeten, zu einem Vernehmungstermin zu erscheinen beziehungsweise sich schriftlich zu äußern. Nun sollten Sie nicht in Panik verfallen, sondern überlegt vorgehen. Lesen Sie dazu in Ruhe diese Seite bis zum Ende durch.

Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Sie sollten nun einen kühlen Kopf bewahren. Machen Sie keinesfalls den Fehler und gehen Sie zur Polizei oder antworten sonst auf das Schreiben. Bei der Polizei gibt es für Sie nichts zu gewinnen. Geben Sie daher auf keinen Fall vorschnell zu, bei Shiny Flakes etwas gekauft zu haben. Nutzen Sie die ihnen verbleibende Zeit, einen Strafverteidiger zu finden, der sich im Betäubungsmittelstrafrecht auskennt. Wenn Sie aus Karlsruhe oder der näheren Umgebung kommen, können Sie sich gerne an uns wenden. Vereinbaren Sie dazu einfach unter ☎ (0721) 976 646 80 einen Termin in unserer Kanzlei. Dies gilt erst recht, wenn die in der Vorladung oder dem Anhörungsbogen angegebene Frist schon abgelaufen ist. Sie erhalten dann kurzfristig einen Termin in unserer Kanzlei.

Woher kennt die Polizei meinen Namen?

Die Polizei kennt vermutlich Ihren Namen, weil er auf einer der Bestellerlisten aufgetaucht ist. Denn der Betreiber der Plattform Shiny Flakes hat über die kompletten Bestellvorgänge sauber in einer Excel-Tabelle Buch geführt. Darin hat er neben Art und Anzahl der bestellten Drogen auch den Namen und die Anschrift des jeweiligen Bestellers sowie dessen E-Mail-Adresse und gegebenenfalls noch die Trackingnummer des Versandes notiert.

So helfen wir Ihnen

Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen, teilen wir der Polizei mit, dass wir Sie von nun ab vertreten und sagen den Vernehmungstermin für Sie ab. Ebenso teilen wir der Polizei mit, dass wir von nun ab der einzige Ansprechpartner für die Polizei sind und Sie bis auf weiteres von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Gleichzeitig beantragen wir Akteneinsicht in die Ermittlungsakte.

Wie geht es nach der Akteneinsicht weiter

Sobald uns die Ermittlungsakte vorliegt, können wir die Beweislage beurteilen. Denn nur weil die Polizei Ihren Namen kennt, heißt das noch lange nicht, dass Sie schon überführt sind. Auf Grundlage der Akteneinsicht entscheiden wir uns für die der Beweissituation entsprechende Verteidigungsstrategie. Denn sehr oft gibt es nur ein einziges Indiz dafür, dass Sie über Shiny Flakes verbotene Dinge bestellt haben: Ihr Name taucht auf einer der sichergestellten Empfängerlisten auf. Dies mag zwar ein starkes Indiz dafür sein, dass Sie die Drogen auch tatsächlich gekauft haben. Allerdings reicht dies in vielen Fällen eben nicht aus, um Sie tatsächlich wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz tatsächlich auch zu verurteilen. Etwas problematischer sind die Fälle, in denen Besteller eine E-Mail-Adresse von einem in Deutschland ansässigen E-Mail-Dienst benutzt und diesen Account nicht nur für die Bestellungen bei Shiny Flakes verwendet haben, sondern den Account auch für ihren privaten E-Mail-Verkehr verwenden. Hier hat die Polizei die Möglichkeit, über eine Abfrage beim E-Mail-Anbieter an die IP-Adressen zu kommen, mit denen der Dienst benutzt wurde. Allerdings bedeutet auch dies noch nicht zwingend eine Verurteilung. Wir besprechen mit Ihnen, welche Verteidigungsstrategie in Ihrem konkreten Fall am sinnvollsten ist.

Droht mir eine Hausdurchsuchung?

Gerade in Betäubungsmittelstrafsachen droht Beschuldigten oft auch eine Hausdurchsuchung. Soweit es allerdings um Ihren Einkauf bei Shiny Flakes geht, dürft wohl keine Hausdurchsuchung mehr bei Ihnen stattfinden. Denn wenn dies für die Polizei in Frage gekommen wäre, hätte man sie nicht vorher durch eine Vorladung beziehungsweise einen Anhörungsbogen gewarnt. Wenn jedoch bereits eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, vermutet die Polizei möglicherweise, dass Sie mit den bei Shiny Flakes gekauften Betäubungsmitteln selbst gedealt haben. Hier lautet der einzig sinnvolle Ratschlag: ab zum Anwalt!

Welche Strafen drohen mir im schlimmsten Fall?

Welche Strafen in wegen der Bestellung bei Shiny Flakes drohen, hängt maßgeblich davon ab, um welche Droge und um welche Menge es geht. Das Portfolio reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer mehrjährigen Haftstrafe ohne Bewährung. Allerdings dürften insbesondere Haftstrafen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, im Zusammenhang mit Shiny-Flakes-Bestellungen eher die Ausnahme sein, da sich die bei Shiny Flakes bestellten Mengen meist im Bereich des Eigenbedarfes bewegen. Im besten Fall kommt es jedoch gar nicht erst zu einer Verurteilung, sondern es gelingt uns, das Verfahren vorzeitig zur Einstellung zu bringen. Die Staatsanwaltschaften gehen derzeit von einem Eigenbedarf aus, wenn folgende Bestell-Grenzwerte innerhalb eines Zeitfensters von zwei Monaten nicht überschritten wurden: 10g Amphetamin (Speedpaste), 5g Metamphetamin (Crystal), 20 St. Ecstasy-Pillen (MDMA), 40g MDMA-Pulver/Stein, 20g MDA-Pulver/Stein, 50g Haschisch/Marihuana, 10g Kokain. Liegen die bestellten Mengen (mehrere Bestellungen, die nicht mindestens zwei Monate auseinander liegen, werden zusammengerechnet) darüber, geht die Polizei davon aus, dass Sie mit den bei Shiny-Flakes gekauften Drogen gehandelt und diese an andere Personen weiterverkauft haben.

Mit welchen Anwaltskosten muss ich rechnen?

Grundsätzlich sind die Anwaltskosten, mit denen Sie rechnen müssen, immer einzelfallabhängig. Sie bemessen sich maßgeblich nach dem tatsächlichen Umfang der Tätigkeit, die für Ihre Verteidigung notwendig ist. Aus unserer bisherigen Erfahrung mit einer Vielzahl von Shiny-Flakes-Fällen liegen die Anwaltskosten meist bei ungefähr € 1.800,--, wenn es uns gelingt, das Verfahren zur Einstellung zu bringen. Bei umfangreicheren Sachverhalten können diese Kosten natürlich höher ausfallen. Dies gilt insbesondere, wenn Ihnen nicht nur der Erwerb und Besitz, sondern ein Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen wird, es um große Mengen geht oder wir Sie vor Gericht verteidigen sollen.

Was passiert, wenn ich gar nichts mache?

Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, zu der Vernehmung zu erscheinen beziehungsweise auf den Anhörungsbogen (abgesehen von der Angabe Ihrer Personalien) zu antworten oder gar zuzugeben, bei Shiny Flakes eingekauft zu haben. Wenn Sie nicht auf das Schreiben der Polizei reagieren, gibt die Polizei die Akte zur Entscheidung an die Staatsanwaltschaft ab. Je nach Beweislage wird die Staatsanwaltschaft dann das Verfahren einstellen, den Erlass eines Strafbefehls beantragen oder Anklage beim zuständigen Gericht erheben. Wenn Sie also viel Glück haben, wird das Verfahren eingestellt, ohne dass Sie einen Anwalt beauftragt haben. Allerdings ist es ebenso möglich, dass die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt oder gar Anklage erhebt. Auf das eigene Glück zu vertrauen ist hier daher mit einem gewissen Risiko verbunden.

An die Folgen denken!

Sehen Sie die Beauftragung eines Strafverteidigers als Investition in Ihre Zukunft. Denn selbst im Falle einer Verurteilung zu einer geringen Geldstrafe sind Sie vorbestraft und haben einen Eintrag im Bundeszentralregister. Darüber hinaus können Sie bei jeder künftigen Polizeikontrolle als „BtM'ler“ mit einer besonders gründlichen Kontrolle rechnen. Dies ist dann besonders ärgerlich, wenn die Polizei Sie vor Ihren Freunden mit „Da war doch schon mal was in der Vergangenheit...“ anspricht. Auch kann eine Verurteilung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Drogen über Shiny Flakes auch zu beruflichen Konsequenzen führen, wenn Ihr Beruf eine besondere Zuverlässigkeit voraussetzt. Ärger kann Ihnen auch von führerscheinrechtlicher Seite her drohen. Zwar wird man Ihnen keine Drogenfahrt nachweisen können, aber je nach Art des gekauften Betäubungsmittels (insbesondere bei harten Drogen) meldet sich möglicherweise die Führerscheinstelle. Dann drohen Entzug der Fahrerlaubnis, Abstinenznachweise und MPU. Daher sollten Sie sich auch auf keinen Fall ohne anwaltlichen Beistand zu Ihrem Konsumverhalten äußern.

Auf die Beweislage kommt es an

Wie das Verfahren ausgeht, bestimmt sich maßgeblich anhand der Beweislage. Denn bis zum Beweis des Gegenteils gilt auch für Personen, deren Name auf einer Shiny-Flakes-Bestellliste aufgetaucht ist, die Unschuldsvermutung. Hat die Polizei nur diese Bestellliste und sonst nichts gegen Sie in der Hand, stehen Ihre Chancen nicht schlecht, dass das Verfahren zur Einstellung gebracht werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn beispielsweise die konkrete Möglichkeit besteht, dass jemand Ihren Namen ohne Ihr Wissen bei der Bestellung bei Shiny Flakes missbräuchlich verwendet hat. Wir überprüfen die Beweislage in jedem Fall individuell und richten danach die Verteidigungsstrategie aus.

Achtung, Feind hört mit!

Zwar ist es nicht sehr wahrscheinlich, aber man sollte stets bedenken, dass die Polizei möglicherweise in Ihrer Leitung hängt. Wenn Sie uns wegen der Shiny-Flakes-Bestellung telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, sollten Sie lediglich schildern, dass Ihnen der Kauf von verbotenen Substanzen vorgeworfen wird. Gerne können Sie uns die Vorladung beziehungsweise den Anhörungsbogen ebenfalls per E-Mail übermitteln. Machen Sie darüber hinaus aber keine weiteren Angaben in dem Telefonat oder der E-Mail. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Beratungstermin in unserer Kanzlei und besprechen hier dann alle weiteren Details. Wenn Sie eine E-Mail-Verschlüsselung nutzen, senden wir Ihnen gerne unseren PGP-Key zu.

Wenn die Beweislage erdrückend ist

Auch wenn die Beweislage erdrückend ist, sollte man nicht den Kopf in den Sand stecken. Je nach Art und Menge der Droge kann im besten Fall dennoch eine Einstellung des Verfahrens (gegebenenfalls gegen Zahlung einer Geldauflage) erreicht werden. So lässt sich eine unschöne Vorstrafe vermeiden. Ist eine Verurteilung unausweichlich, weil Ihnen der Erwerb harter Drogen zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, ist unser erklärtes Ziel, die Strafe so gering wie möglich zu halten. Insbesondere wirken wir auf die Durchführung des schriftlichen Strafbefehlsverfahrens hin, um Ihnen eine mündliche Hauptverhandlung vor Gericht mit allen Konsequenzen (Zuschauer, Presse etc.) zu ersparen.

Fazit

Die Rauschgiftfahnder in Deutschland haben derzeit einiges zu tun, um die Kundendaten von Shiny Flakes abzuarbeiten. Dennoch gibt es in vielen Fällen gute Verteidigungsansätze, das Verfahren zu einer Einstellung zu bringen. Dies gilt zum einen im Hinblick auf geringfügige Mengen von Drogen oder Arzneimitteln, die erkennbar nur zum Eigenkonsum gekauft wurden. Aber es gilt auch bei größeren Mengen von Drogen wie Kokain, Ecstasy, MDMA etc., wenn die Polizei schlicht nicht beweisen kann, dass Sie die Drogen tatsächlich auch selbst bestellt haben. Mehr über uns persönlich erfahren Sie auf dieser Seite.


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