Handel mit Kokain
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Fachanwälte für Strafrecht

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Kokain - diese Strafen drohen

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden in Deutschland hart bestraft. Dies gilt insbesondere bei harten Drogen wie Kokain. Während der Besitz einer kleinen Menge Kokain für den Eigenbedarf mit einer engagierten Verteidigung oft noch zu einer Einstellung des Verfahrens gebracht werden kann, sieht es beim Tatvorwurf des Handeltreibens mit oder der Einfuhr von Kokain ganz anders aus. Gerade bei größeren Mengen drohen empfindliche Haftstrafen. Wir erläutern Ihnen, welche Strafen Ihnen drohen und wie Sie sich verhalten sollten.

Wie die Polizei auf Sie gekommen ist

Die Drogenfahnder der Polizei und des Zolls sind besonders eifrig, wenn es um den Nachweis von Straftaten im Zusammenhang mit Kokain geht. Oft hilft ihnen Kommissar Zufall, wenn beispielsweise ein Kokaindeal zufällig beobachtet wird oder bei einer Polizeikontrolle eine entsprechende Menge Kokain zufällig bei Ihnen entdeckt wird. Möglicherweise wurde aber auch ein anderer Kokaindealer verhaftet und hat Sie bei der Polizei angeschwärzt. Oft findet die Polizei auch auf beschlagnahmten Handys von Verdächtigen einschlägige Mails und Whatsappchats, die auf einen Kokaindeal hindeuten. Dann wird dieser Spur nachgegangen.

Die Ermittlungsmaßnahmen von Zoll und Polizei

Da es sich bei Kokain um eine harte Droge handelt, ermitteln Zollfahndung und Polizei entsprechend akribisch. Glauben die Fahnder, einen großen Fisch an der Angel zu haben, wird die Zielperson längerfristig observiert und ihr Telefon abgehört. In der Regel erfahren Sie nichts von den Ermittlungen, bis die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Türe steht und Ihnen den Tatvorwurf "Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz" wegen Kokain eröffnet. Geht die Polizei lediglich davon aus, dass Sie nur ein kleiner Konsument von Kokain sind, erfahren Sie von den Ermittlugen gegen Sie, wenn Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten.

Die Hausdurchsuchung wegen Handel mit Kokain

Hat die Polizei den Verdacht, dass Sie mit Kokain handeln, kommt es früher oder später zu einer Hausdurchsuchung bei Ihnen. Dazu beantragt die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht einen Durchschungsbeschluss. Die Polizei braucht aber nicht immer einen Durchsuchungsbeschluss. Bei Gefahr im Verzug darf die Polizei die Durchsuchung auch selbst anordnen. Im Rahmen der Durchsuchung werden dann Ihre Wohnung, Keller, Garage und Ihre Fahrzeuge durchsucht. Mitunter sucht die Polizei auch Ihren Arbeitsplatz auf, wenn vermutet wird, dass sich auch dort Beweismittel finden lassen. Die Polizei interessiert sich dabei für alles, was auf einen Handel mit Kokain hindeuten könnte.

Sicherstellung und Beschlagnahme

Bei der Durchsuchung stellt die Polizei natürlich das Kokain und sämtliche anderen Drogen sicher, die sie findet. Doch die spezialisierten Drogenfahnder geben sich damit nicht zufrieden. Um Ihnen auch den Handel mit Kokain nachweisen zu können, halten sie insbesondere Ausschau nach allem, was auf einen Handel mit Kokain hindeutet. Dies sind insbesondere Gripptütchen, Feinwaagen, Bargeld etc. Ein beliebtes Beweismittel ist auch das Handy des Verdächtigen, da sich dort alle Kontakte finden, mit denen ein Kokaindeal gelaufen sein könnte. Bei der Auswertung des Handys sind die Polizeibeamten meist recht kreativ. Das Telefonbuch wird Eintrag für Eintrag durchgegangen und mit anderen BtM-Fällen verglichen. So lassen sich meist Verbindungen zu anderen, bereits im Zusammenhang mit BtM-Delikten in Erscheinung getretenen Personen herstellen. Auch alle SMS- und Whatsappnachrichten werden durchgesehen und nach Hinweisen auf den Handel mit Kokain gesucht.

Wenn das Gericht Ihnen Kokainhandel unterstellt

Möglicherweise werden Sie von einem Ihrer Abnehmer beschuldigt, regelmäßig mit Kokain zu handeln. Das Gericht braucht jedoch nicht unbedingt einen Zeugen, um einen Handel mit Kokain als erwiesen anzusehen. Ein erstes Indiz ist zum Beispiels die gefundene Kokainmenge. Ist diese größer als ein paar Gramm, wird das Gericht davon ausgehen, dass Sie damit handeln oder dies zumindest vorhatten. Eng wird es auch dann, wenn typische Deal-Utensilien wie Feinwaage und Abpacktütchen oder größere Bargeldbeträge gefunden werden.

Diese Strafen drohen im Zusammenhang mit Kokain

Wenn man Ihnen den Handel mit Kokain oder die Einfuhr von Kokain vorwirft, sollten Sie sofort handeln. Denn es drohen hier harte Strafen, die oft nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Nicht nur bei Handel mit Kokain in nicht geringer Menge oder bei gewerbsmäßigem Handel wird es eng, sondern erst recht dann, wenn die Polizei bei Ihnen auch Waffen (scharfe Pistole, Luft- oder Gaspistole, Teleskopschlagstock etc.) oder sonstige sogenannte gefährliche Gegenstände (Messer, Baseballschläger etc.) gefunden hat. Hier droht Ihnen schnell eine Gefängnisstrafe von mindestens fünf (!) Jahren. Eine Bewährung ist da nicht einmal mehr für einen Ersttäter mit bislang weißer Weste drin. Aber auch, wenn man Ihnen nur den Erwerb einer kleinen Menge Kokain zum Eigenbedarf vorgeworfen wird, lohnt der Gang zum Strafverteidiger.

Kokain für den Eigenbedarf

Wenn Ihnen lediglich der Besitz oder der Erwerb von Kokain für den Eigenbedarf angelastet wird, haben Sie zumindest Glück im Hinblick auf die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen. Je nach Menge erreichen wir für Sie oft noch eine Einstellung des Verfahrens. Wenn Ihnen der mehrfache Erwerb von Kokain vorgeworfen wird und eine Einstellung nicht mehr in Betracht kommt, wirken wir bei der Staatsanwaltschaft auf eine Erledigung im schriftlichen Strafbefehlsverfahren hin. Damit bleibt Ihnen eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart und Ihr Umfeld bekommt von dem Verfahren in der Regel nichts mit.

Einfuhr von Kokain

Zwar liegt Karlsruhe nicht direkt an einer Außengrenze Deutschlands, aber die Einfuhr von Holland, Belgien, Frankreich, Tschechien oder der Schweiz aus mit dem PKW oder dem Zug ist beliebt. Was viele dabei nicht wissen: die Einfuhr von Kokain aus dem Ausland wird deutlich härter bestraft, als der Erwerb im Inland. Haben Sie beispielsweise 200g Kokain mit dem Auto aus den Niederlanden über die Grenze gebracht, droht Ihnen eine Gefängnisstrafe von mindestens zwei Jahren. Wirft man Ihnen also die Einfuhr von Kokain in einer nicht geringen Menge vor, sollten Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht aufsuchen, der auch über die entsprechende Kompetenz im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts verfügt.

Die „nicht geringe Menge" Kokain

Maßgebliches Kriterium für die drohende Strafen bei Besitz, Erwerb, Einfuhr von oder dem Handel mit Kokain ist ganz klar die konkrete Menge, um die es geht. Es gibt die sogenannte geringe Menge Kokain, die in der Regel bei einem Gramm Kokain liegt. Darüber ist der konkrete Wirkstoffgehalt Kokainhydrochlorid entscheidend. Die Normalmenge Kokain geht bis zu einem Anteil von 5g Kokainhydrochlorid. Bei einem Anteil von mehr als 5g Kokainhydrochlorid spricht man von einer sogenannten "nicht geringen Menge" Kokain, bei der die Strafen deutlich empfindlicher werden. Hier rächt es sich natürlich, wenn das bei Ihnen gefundene Kokain von besonders guter Qualität war und einen entsprechend hohen Reinheitsgrad aufweist.

Bandenmäßiger Kokainhandel

Wer mit Kokain in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt oder sie einführt und dabei als Mitglied einer Bande handelt, riskiert eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 bis hin zu 15 Jahren (§ 30a BtMG). Eine Bande wird angenommen, wenn Sie sich mit mindestens zwei weiteren Personen zusammengeschlossen haben, um gemeinsam mit Kokain zu handeln oder es nach Deutschland einzuführen. Hier ist es klares Ziel der Verteidigung, die Annahme einer Bande zu widerlegen.

Bewaffneter Handel mit Kokain

Besonders hohe Strafen drohen auch, wenn neben einer größeren Menge Kokain auch Waffen aufgefunden werden. Waffen im Sinne des BtM-Strafrechts sind nicht nur scharfe Waffen, sondern auch Schreckschusspistolen, Teleskopschlagstöcke, Butterfly- und Springmesser, Schlagringe, Wurfsterne etc. Für ein solches bewaffnetes Handeltreiben (§ 30a BtMG) droht eine Haftstrafe von mindestens 5 Jahren. Eine Bewährung ist hier nicht mehr möglich. Dies ist insbesondere immer dann besonders ärgerlich, wenn die Waffen gar nicht griffbereit geführt wurden, sondern beispielsweise in einer Schublade in einem Nebenzimmer lagen. Oft unterstellt die Staatsanwaltschaft dennoch, dass die Waffen beim Kokainhandel eine wesentliche Rolle gespielt haben. Hier ist es unser klares Ziel, diese oft lebensfremde Annahme zu widerlegen.

Fachanwalt für Strafrecht hilft

Gerade beim bewaffneten Handeltreiben mit Kokain in nicht geringer Menge drohen oftmals empfindliche Haftstrafen. Dennoch ist gerade das Betäubungsmittelstrafrecht ein Gebiet, in dem ein Fachanwalt für Strafrecht viel für Sie herausholen kann. Kommt eine Einstellung des Verfahrens wegen der Menge Kokain nicht mehr in Betracht, ist das erklärte Ziel, dass die Strafe vom Gericht doch noch einmal zur Bewährung ausgesetzt wird. Sollte die Kokainmenge so groß gewesen sein, dass eine Gefängnisstrafe unausweichlich ist, werden wir alle uns zur Verfügung stehenden juristischen Möglichkeiten nutzen, die Freiheitsstrafe so gering wie möglich zu halten. Hier profitieren Sie von unserer Erfahrung im Betäubungsmittelstrafrecht.

Untersuchungshaft wegen Kokainhandel

Möglicherweise wurde einer Ihrer Angehörigen oder Bekannten wegen des Verdachts des Kokainhandels festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. In einem solchen Fall sollten Sie sich schnellstmöglich bei unserer Strafverteidigerkanzlei melden, damit wir uns um den Inhaftierten kümmern können. Denn die Staatsanwaltschaft weiß genau: je länger jemand in Untersuchungshaft sitzt, desto größer wird seine Geständnisbereitschaft. Doch ein vorschnelles Geständnis kann schnell ein paar Jahre mehr einbrigen, die bei konsequentem Schweigen vielleicht nicht ausgeurteilt worden wären. Wir suchen den Inhaftierten schnellstmöglich in der Untersuchungshaftanstalt auf und besprechen mit ihm die weiteren Schritte.

Folgen einer Kokain-Verurteilung

Eine Verurteilung im Zusammenhang mit Kokain hat neben der eigentlichen Strafe noch diverse weitere schmerzliche Konsequenzen. Wer einmal dem sogenanten BtM-Stempel in seinem Führungszeugnis hat, hat schnell auch Ärger mit seinem Arbeitgeber. Dies gilt insbesondere, wenn Sie aufgrund Ihres Berufs auf ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis angewiesen sind. Darüber hinaus wird Ihnen bei einer Verurteilung im Zusammenhang mit Kokain für fünf Jahre untersagt, Jugendliche zu beschäftigen oder im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen zu beaufsichtigen. Eine Verurteilung im Zusammenhang mit Kokain kann Ihnen auch Probleme mit der Führerscheinstelle bereiten. Denn Konsumenten harter Drogen gelten regelmäßig als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Wenn die Staatsanwaltschaft eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde macht, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Folge sind langwierige Abstinenznachweise und eine MPU. Ärger droht darüber hinaus auch bei Reisen in das Ausland. Viele Länder verweigern Reisenden die Einreise, wenn Sie im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln wie Kokain verurteilt wurden.

§ 31 BtMG - Der Verräterparagraph

Gerade im Bereich von Kokain und den hohen Strafen macht ein Hinweis auf § 31 BtMG Sinn. Nach dieser Nrm kann das Gericht einen Angeklagten deutlich milder bestrafen oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar ganz auf eine Bestrafung verzichten, wenn der Beschuldigte durch seine Aussage wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Betäubungsmittelstraftat aufgedeckt werden konnte. Drohen einem Beschuldigten beispielsweise wegen Kokain-Handel im Kilobereich mehrere Jahre Haft, macht ihm die Justiz gerne ein unmoralisches Angebot nach § 31 BtMG. Hier muss der Angeklagte sorgfältig abwägen, ob er auf dieses Angebot tatsächlich eingehen will. Denn eine solche Aussage bietet nicht nur Chancen, sondern auch nicht unerhebliche Risiken. Ist die Justiz nicht zufrieden mit dem Ermittlungserfolg, läuft man Gefahr, nicht in den Genuss einer Strafmilderung zu gelangen, hat aber dennoch Ärger mit sämtlichen Leuten, gegen die man ausgesagt hat. Darüber hinaus kann sich der Beschuldigte schon einmal mental darauf einstellen mitunter noch jahrelang als "Dauerzeuge" von Gericht zu Gericht zu tingeln und aussagen zu müssen. Daher sollte man sich auf keinen Fall vorschnell zu einer Aussage nach § 31 BtMG verleiten lassen. Dies gilt gerade auch dann, wenn man sich in Untersuchungshaft befindet und hofft, so schneller aus der U-Haft entlassen zu werden. Gerne beraten wir Sie, ob eine Aussage nach § 31 BtMG in Ihrem Fall sinnvoll ist oder ob Sie lieber darauf verzichten sollten.

Ab zum Anwalt

Wenn man Ihnen eine Straftat im Zusammenhang mit Kokain vorwirft, sollten Sie sich zeitnah einen Fachanwalt für Strafrecht wenden. Sie erreichen unsere Kanzlei unter der Telefonnummer ☎ (0721) 976 646 80. Da gerade im Betäubungsmittelstrafrecht die Zeit drängt, erhalten Sie bei uns in der Regel noch am selben Tag einen Termin für ein Beratungsgespräch. Da gerade beim Vorwurf des Handeltreibens mit Kokain oft das Risiko besteht, dass auch nach einer Bekanntgabe der Ermittlungen Ihr Telefon abgehört wird, teilen Sie uns einfach kurz mit, dass Ihnen die Polizei eine Straftat im Zusammenhang mit Kokain vorwirft. Weitere Details brauchen Sie am Telefon nicht zu nennen. Diese besprechen wir dann in Ruhe bei dem persönlichen Gespräch in unserer Fachanwaltskanzlei.

Anwaltskosten bei Kokain-Verstößen

Wir berechnen unsere Tätigkeit grundsätzlich nach dem tatsächlichen Aufwand mit einem Stundenhonorar. Gerade bei umfangreichen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren bieten wir unseren Mandanten in BtM-Sachen auch ein entsprechendes Pauschalhonorar an. Die konkrete Höhe der Kosten, mit denen Sie in Ihrem Fall zu rechnen haben, hängt in erster Linie von dem konkreten Tatvorwurf ab, der Ihnen gemacht wird. Bei einem durchschnittlich gelagerten Fall müssen Sie mit Kosten in Höhe von rund € 1.800,- rechnen. Wird Ihnen Handeltreiben mit Kokain im Kilobereich vorgeworfen und ist daher eine mehrtägige Hauptverhandlung vor dem Landgericht terminiert, sind die Kosten natürlich entsprechend höher. Ermöglicht es die Beweislage dagegen, das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen, verringern sich auch die Anwaltskosten. Gerne erläutern wir Ihnen die Kosten, die in Ihrem Fall voraussichtlich anfallen, im Rahmen des ersten persönlichen Gesprächs.


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