Strafverteidigung bei Geldstrafe
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Geldstrafe | Das müssen Sie unbedingt wissen

Sie haben einen Strafbefehl erhalten, der Sie zur Zahlung einer Geldstrafe auffordert oder wurden von einem Gericht zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt? Vielleicht droht Ihnen auch eine Gefängnisstrafe und Sie wollen wissen, ob Sie vielleicht doch noch stattdessen mit einer Geldstrafe davon kommen können? Im folgenden Beitrag erläutern wir Ihnen, was eine Geldstrafe bedeutet und welche Möglichkeiten Sie haben. Dieser Beitrag ersetzt keinesfalls eine anwaltliche Beratung durch einen Strafverteidiger. In jedem Fall sollten Sie ergänzend einen Strafverteidiger aufsuchen, der Ihren ganz individuellen Fall und die konkret gegen Sie festgesetzte Geldstrafe für Sie überprüft. Wir Strafverteidiger der Kanzlei Just & Partner sind jederzeit telefonisch für Sie zu erreichen und empfangen Sie gerne auch kurzfristig zu einem Beratungsgespräch

Bei Geldstrafe keine Frist verpassen!

Bevor wir auf alle Aspekte einer Geldstrafe eingehen, möchten wir einen wichtigen Hinweis nicht vergessen. Ihnen stehen grundsätzlich rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, mit denen Sie sich gegen einen Strafbefehl oder ein gerichtliches Urteil wehren können. Sowohl der Einspruch gegen einen Strafbefehl als auch die Rechtsmittel gegen ein gerichtliches Urteil sind jedoch an Fristen gebunden. Kontaktieren Sie aus diesen Gründen so schnell es geht einen Strafverteidiger, damit Sie keinesfalls diese Fristen verpassen. Sind die gesetzlich festgeschriebenen Fristen erst einmal abgelaufen, kann nur in Ausnahmefällen das Verfahren neu in Gang gebracht werden. Gelingt dies nicht, sind der Strafbefehl oder das gerichtliche Urteil nicht mehr aus der Welt zu schaffen und Sie müssen die festgesetzte Geldstrafe bezahlen.

Was eine Geldstrafe bedeutet

Die Geldstrafe ist eine Strafe, mit der Gerichte Straftaten ahnden. Das Gesetz sieht vor, dass eine Straftat entweder durch die Verhängung einer Geldstrafe oder die Verhängung einer Freiheitsstrafe bestraft wird. Während bei der Freiheitsstrafe der Verlust der Freiheit, also ein Gefängnisaufenthalt, droht, schmälert die Geldstrafe als „milderes Mittel“ den Geldbeutel. Wird eine Geldstrafe gegen Sie verhängt, bedeutet das also grundsätzlich, dass Sie als Strafe für ein Verhalten den jeweilig festgesetzten Betrag an die Staatskasse zahlen sollen.

Bei welchen Delikten ist eine Geldstrafe möglich

Ob man wegen einer Straftat zu einer Geldstrafe verurteilt wird, hängt zunächst davon ab, ob das Gesetz für das konkret begangene Delikt überhaupt eine Geldstrafe vorsieht. Für folgende Delikte hat der Gesetzgeber die Geldstrafe zum Beispiel vorgesehen: Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB), Diebstahl und Ladendiebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB) Betrug (§ 263 StGB) aber auch z. B. die fahrlässige Tötung (§ 222 StGB). Die Aufzählung ist nicht abschließend, das Gesetz sieht für weitaus mehr Delikte die Verhängung einer Geldstrafe vor.

Wann bekommt man eine Geldstrafe?

Ermöglicht das Gesetz für die jeweilige Straftat grundsätzlich die Verhängung einer Geldstrafe, prüft das Gericht in Ihrem konkreten Einzelfall, ob die Verhängung einer Geldstrafe ausreicht, um die Straftat zu sühnen. So können Sie beispielsweise oft noch mit einer Geldstrafe rechnen, wenn Sie nicht vorbestraft sind und eine der oben bezeichneten „leichten“ Straftaten im Raum steht. Unsere Strafverteidiger beraten Sie zu allen in Ihrem Fall maßgeblichen Aspekten sagen Ihnen, ob in Ihrer konkreten Situation eine Geldstrafe in Betracht kommt.

Wie wird die Geldstrafe berechnet?

Es gibt in Deutschland keine Pauschalgeldstrafe, auf die immerzu bei der Begehung des jeweiligen Deliktes zurückgegriffen wird. Es gibt also zum Beispiel nicht für eine Körperverletzung immer eine Geldstrafe von 1.200 €. Die Geldstrafe wird in jedem Fall individuell bestimmt, damit Menschen mit geringerem Einkommen nicht härter bestraft werden, als Gutverdiener.

Wie wird die Geldstrafe gebildet?

Die Geldstrafe besteht aus zwei Elementen: die Anzahl der Tagessätze und die Höhe des Tagessatzes. Aus diesem Grund werden Sie in Ihrem Strafbefehl oder Urteil in etwa folgende Formulierung finden. „Sie werden zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Ein Tagessatz wird auf 30 € festgesetzt.“ In diesem Beispiel liegt die Anzahl der Tagessätze bei 60; die Höhe der Tagessätze bei 30,00 €.

Was ist ein Tagessatz?

Die Anzahl der Tagessätze werden maßgeblich bestimmt von den sogenannten Strafzumessungserwägungen. Hier betrachtet das Gericht Ihre Schuld und wägt ab, welche Umstände für und gegen Sie sprechen. Es beleuchtet beispielsweise Ihre persönlichen Beweggründe für die Tat, die Art der Tatausführung, die Auswirkungen der Tat auf das Opfer, Ihr Vorleben, Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Ihr Verhalten nach der Tat oder auch Ihr Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen. Das Gericht kann hier auf einen Rahmen zwischen 5 und 360 Tagessätzen zurückgreifen, sofern der gesetzliche Strafrahmen der Strafnorm keine Einschränkung vorsieht. Es ist hier von entscheidender Bedeutung, dass Ihr Strafverteidiger die für Sie sprechenden Umstände hervorhebt und sich engagiert für Sie einsetzt, um eine möglichst geringe Anzahl von Tagessätzen für Sie zu erreichen.

Wie hoch ist ein Tagessatz?

Steht die Anzahl der Tagessätze fest, bestimmt das Gericht die Höhe des Tagessatzes. Diese hängt von Ihrem wirtschaftlichen Verhältnissen – das heißt Ihrem Einkommen - ab und kann zwischen 1,- € und 30.000 € liegen. Ganz grob ist ein Tagessatz der Geldbetrag, den Sie an einem Tag des Monats verdienen. Wenn Sie Ihr Monatseinkommen durch 30 teilen, haben Sie in etwa das, was in Ihrem Fall einen Tagessatz bedeutet. Zu Berücksichtigen ist jedoch, dass z. B. Unterhaltsleistungen angerechnet werden. Verdienen Sie beispielsweise 1.200,- € netto monatlich und haben keinerlei Unterhaltszahlungen zu leisten, würde die Höhe des Tagessatzes 40,00 € betragen. Besprechen Sie daher unbedingt mit Ihrem Strafverteidiger Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, damit dieser herausfinden kann, welche besonderen Umstände in Ihrem Fall im Rahmen der Berechnung des Tagessatzes zu berücksichtigen sind, um die Höhe des Tagessatzes möglichst weit nach unten drücken zu können.

Geldstrafe bei Selbständigen

Nicht ganz so einfach ist die Berechnung der Geldstrafe bei Selbstständigen. Hier neigen die Gerichte leider sehr dazu, den Tagessatz der Geldstrafe viel zu hoch anzusetzen. Dies hängt damit zusammen, dass Richter Selbständigen gerne unterstellen, sich armzurechnen. Dazu kommt, dass Richter oft über keinerlei betriebswirtschaftliches Hintergrundwissen verfügen und in den Einnahmen des Unternehmers gleichzeitig auch sein monatliches Nettoeinkommen sehen. Dass der Selbstständige hiervon aber noch sämtliche Betriebsausgaben, Umsatzsteuer und am Jahresende die Einkommensteuer bezahlen muss, wird gerne übersehen. Eine zu hohe Geldstrafe kann dann schnell existenzbedrohend werden. Die Strafverteidiger unserer Karlsruher Kanzlei für Strafrecht prüfen die gegen Sie verhängte Geldstrafe und gehen gegebenenfalls rechtlich dagegen vor.

Geldstrafe ohne Angaben zum Einkommen

Sollten keine Angaben zu Ihrem Einkommen vorliegen, kann das Gericht Ihr Einkommen auch schätzen. Es ist in diesen Fällen besonders ratsam, einen ergangenen Strafbefehl oder ein Urteil durch einen Strafverteidiger überprüfen zu lassen. Nicht selten schätzt das Gericht Ihr monatliches Einkommen viel zu hoch. Es gilt hier mit einem Einspruch gegen den Strafbefehl oder der Berufung gegen das Urteil eine Herabsenkung der Tagessatzhöhe zu erreichen. Es kann jedoch auch ein taktisches Mittel sein, über das Einkommen zu schweigen. Dies gilt insbesondere, wenn das Gericht Ihr Einkommen viel zu niedrig geschätzt hat. Die hierin steckenden Chancen und Risiken werden unsere Strafverteidiger gerne persönlich mit Ihnen besprechen.

Wer treibt die Geldstrafe ein?

Die Geldstrafe wird zwar durch ein Gericht verhängt. Eingetrieben wird die Geldstrafe jedoch durch die Staatsanwaltschaft. Von dieser werden Sie ein Schreiben erhalten, in dem auch die Kontodaten angegeben sind, auf das Sie die Geldstrafe überweisen müssen. Erfahrungsgemäß kann es nach Verkündung eines Urteils einige Zeit dauern, bis die Staatsanwaltschaft sich bei Ihnen meldet. Zur Sicherheit können Sie einen Strafverteidiger damit betrauen, mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt zu treten und eine Klärung über die Zahlungsmodalitäten herbeizuführen. Denn wenn Ihnen beispielsweise im Urteil oder Strafbefehl eine Ratenzahlung gewährt wurde, sind die Raten in der Regel ab dem nächsten Monat zu bezahlen. Oft meldet sich die Staatsanwaltschaft aber erst nach einigen Monaten bei Ihnen und will dann natürlich die Monaten der letzten Raten auf einen Schlag von Ihnen.

Geldstrafe nicht bezahlt?

Wenn Sie die Geldstrafe nicht bezahlen können, sollten Sie auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken und untätig bleiben. Das Gericht kann sonst die Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umwandeln. Das bedeutet, dass Sie anstelle der Geldstrafe Ihre Strafe in einer Justizvollzugsanstalt, also dem Gefängnis, absitzen müssen. Bei der Umrechnung der Geldstrafe in eine Gefängnisstrafe entspricht ein Tagessatz einem Tag Freiheitsentzug. In unserem Beispiel von soeben, in dem Sie zu 60 Tagessätzen zu je 30,00€ verurteilt wurden, bedeutet dies, dass Sie, sofern Sie keinen Cent der Strafe begleichen, für 60 Tage inhaftiert werden. Allerspätestens wenn Sie eine Ladung zum Strafantritt erhalten, sollten Sie umgehend Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen, der Ihnen in dieser Situation behilflich ist.

Geldstrafe absitzen

Wenn Sie eine Geldstrafe erhalten haben und diese beispielsweise zwar bezahlen könnten, aber die Geldstrafe aus persönlichen Gründen partout nicht bezahlen wollen, können Sie die Geldstrafe natürlich auch absitzen. Sie müssen dann einfach nur solange warten, bis der Staatsanwaltschaft der Geduldsfaden reißt und Sie eine Ladung zum Strafantritt in einer Justizvollzugsanstalt erhalten. Allerdings sollten Sie nicht den Eindruck erwecken, dass Ihnen das Absitzen der Geldstrafe lieber ist. Denn dann wird die Staatsanwaltschaft die Geldstrafe zwangsweise beitreiben (§ 459c StPO) und Ihr Konto pfänden.

Gefängnis vermeiden

Nehmen Sie aber am Besten schon vorher Kontakt zu einem Strafverteidiger auf, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Geldstrafe zu begleichen. Ihr Strafverteidiger wird Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, mit denen Sie eine Ersatzfreiheitsstrafe vermeiden können.

Geldstrafe abarbeiten: schwitzen statt sitzen

Grundsätzlich besteht bei angespannten finanziellen Verhältnissen die Möglichkeit, bei der Staatsanwaltschaft eine Ratenzahlung zu beantragen. Wenn absehbar ist, dass Sie die Geldstrafe gar nicht bezahlen können, gibt es auch die Möglichkeit, die Geldstrafe auch im Rahmen von gemeinnütziger Arbeit abzuarbeiten. Diese Sozialstunden müssen Sie in einer von der Staatsanwaltschaft bestimmten gemeinnützigen Einrichtung ableisten. Ihr Strafverteidiger wird dies für Sie mit der Staatsanwaltschaft abklären.

Geldstrafe und Insolvenz

Geldstrafen sind leider von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Eine Insolvenz hilft Ihnen also nicht, die Geldstrafe loszuwerden. Es verbleiben Ihnen damit nur die oben genannten Zahlungserleichterungen.

Bin ich bei einer Geldstrafe vorbestraft?

Auch wenn Sie nur zu einer geringen Geldstrafe verurteilt wurden, sind Sie im rechtlichen Sinne vorbestraft. Ist dies jedoch die einzige Verurteilung in Ihrem Leben und beträgt die Geldstrafe maximal 90 Tagessätzen, bekommen Sie glücklicherweise keinen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis. Außerdem dürfen Sie sich dann trotz der Verurteilung als nicht vorbestraft bezeichnen – obwohl Sie im rechtlichen Sinne vorbestraft sind.

Geldstrafe auf Bewährung – geht das?

Das deutsche Strafrecht kennt eine kleine Möglichkeit, mit der eine Geldstrafe quasi zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das Ganze nennt sich Verwarnung mit Strafvorbehalt. Dies ist aber nur bei Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen möglich. Darüber hinaus müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. So muss beispielsweise zu erwarten sein, dass Sie künftig keine weiteren Straftaten mehr begehen und es muss eine günstige Sozialprognose bestehen. In der Regel bedarf es daher eines besonderen Einsatzes Ihres Strafverteidigers, damit das Gericht von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.

Wenn es um Geldstrafen geht: ab zum Anwalt

Da es bei Geldstrafen nicht nur um bares Geld, sondern im schlimmsten Fall auch um Ihre persönliche Freiheit geht, sollten Sie stets einen Strafverteidiger in Karlsruhe oder in Ihrer Nähe kontaktieren. Dies gilt gerade auch dann, wenn eine eigentlich zu unrecht verhängte Geldstrafe so niedrig ist, dass Sie der Verlockung kaum widerstehen können, die Geldstrafe zu akzeptieren. Denn es handelt sich trotzdem noch um eine strafrechtliche Verurteilung – mit allen dazugehörigen Konsequenzen. Gerade bei Selbständigen, Beamten oder Personen, die im Besitz besonderer Erlaubnisse (z. B. Führerschein, Jagdschein, Waffenbesitzkarte, Gewerbeerlaubnis, etc.) sind, drohen neben der Geldstrafe oft äußerst unangenehme Konsequenzen. Diese Folgen sind oft um ein Vielfaches härter, als die eigentliche Geldstrafe. Ähnliches gilt bei bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder wenn die Mitteilung der Geldstrafe an Ihren Arbeitgeber droht. Daher auch bei kleinen Geldstrafen: ab zum Anwalt.


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