Gefährliche Körperverletzung | Diese Strafen drohen
Möglicherweise halten Sie gerade eine Vorladung der Polizei, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl in Ihren Händen und Ihnen wird die Begehung einer gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB vorgeworfen. Diesen Vorwurf sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen – und zwar auch dann nicht, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Tat begangen haben. Eine engagierte Strafverteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht kann sich auch in vermeintlich aussichtslosen Fällen lohnen.
Was ist eine gefährliche Körperverletzung?
Von einer gefährlichen Körperverletzung spricht man immer dann, wenn Sie eine andere Person verletzt haben (einfache Körperverletzung) und dies auf eine der in § 224 StGB genannten Art und Weise geschehen ist. Die klassischen Fälle sind die Körperverletzung mittels gefährlichem Werkzeug oder mit anderen Beteiligten gemeinschaftlich. Aber auch die Körpverletzung mit einer Waffe oder auf eine Art und Weise, die das Leben des Opfers in Gefahr bringt, ist eine gefährliche Körperverletzung.
Gefährliches Werkzeug
Körperliche Auseinandersetzungen landen deshalb so oft als gefährliche Körperverletzung vor Gericht, weil es schon ausreicht, wenn Sie bei der Auseinandersetzung eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug verwendet haben. Was eine Waffe ist, dürfte jedem bekannt sein (Pistole, Schreckschusswaffe, Teleskopschlagstock, Elektroschocker, Schlagring, bestimmte Messer, etc.). Anders sieht es beim gefährlichen Werkzeug aus. Ein gefährliches Werkzeug sind beispielsweise Baseballschläger, Axt- und Besenstiele, Knüppel und Äste, Gläser und Flaschen, Pfefferspray, Schraubenzieher und anderes Werkzeug, Feuerzeug, Laserpointer, Scheren, Klebeband oder ein Seil. Sie werden nicht für möglich halten, was aber noch alles ein gefährliches Werkzeug im rechtlichen Sinne sein kann. Überspitzt formuliert ist ein gefährliches Werkzeug nämlich alles außer weichgekochtem Spargel. Nach der Rechtsprechung können beispielsweise auch ein Handy, ein Smartphone, eine Konservendose, ein Kleiderbügel und sogar festes Schuhwerk (beim Fußtritt) ein gefährliches Werkezug im Sinne von § 224 StGB sein.
Was ist mit Quarzsandhandschuhen?
Viele Gerichte sehen in Quarzhandschuhen zu Unrecht ein gefährliches Werkzeug, weshalb sie dann in der Folge auch eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr.2 StGB für einschlägig erachten. Allerdings handelt es sich bei Quarzsandhandschuhen gerade nicht um ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Vorschrift, da Quarzsandhandschuhe schon von vorneherein nicht dazu geeignet sind, erhebliche körperliche Verletzungen zu verursachen. Leider glauben viele Gerichte jedoch irrtümlich genau das Gegenteil. Hier muss das Gericht gegebenenfalls mit der Einholung eines entsprechenden Gutachtens davon überzeugt werden, dass sich mit Quarzsandhandschuhen keine erheblichen Verletzungen verursachen lassen.
Wenn Aussage gegen Aussage steht
Gerade bei einer gefährlichen Körperverletzung steht oft Aussage gegen Aussage. Wenn es dann keine unabhängigen Zeugen gibt, ist es für das Gericht sehr schwer, zu ermitteln, was tatsächlich passiert ist. Leider ist immer wieder zu beobachten, dass Gerichte zulasten des Beschuldigten entscheiden, wenn Aussage gegen Aussage steht. Dies gilt erst recht, wenn mehrere Personen an der Auseinandersetzung beteiligt waren und jeder eine andere Version erzählt. Hier achten wir als Strafverteidiger konsequent darauf, ob Zeugen widersprüchliche Angaben machen und dass im Zweifel eben für und nicht gegen den Angeklagten entschieden wird.
Gefährliche Körperverletzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Viele gefährliche Körperverletzungen werden unter Einfluss von Alkohol oder Drogen begangen. Gerade am Wochenende beim Feiern in der Stadt oder einem der vielen Feste kommt es zu zahlreichen Streitereien zwischen angetrunkenen oder berauschten Feiernden, von denen die ein oder andere dann in einer gefährlichen Körperverletzung endet. Alkohol enthemmt und lässt einen schnell einmal überreagieren. Je nach Rausch- beziehungsweise Alkoholisierungsgrad kommt aber auch eine verminderte Schuldfähigkeit oder sogar ein vollständiger Ausschluss der Schuldfähigkeit in Betracht.
Körperverletzung mittels hinterlistigem Überfall
Wer eine Körperverletzung begeht, indem er sein Opfer im Rahmen eines hinterlistigen Überfalls verletzt, macht sich ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar. Dies ist dann der Fall, wenn der Täter das Opfer unerwartet angreift und seine Angriffsabsicht vorher so verdeckt hat, um die Verteidigungsfähigkeit des Opfers zu erschweren. Leider sind die Ermittlungsbehörden oft vorschnell bei der Annahme eines solchen hinterlistigen Überfalls. Hier zahlt sich die frühzeitige Intervention eines Fachanwalts für Strafrecht oft aus.
Strafe als Ersttäter
Im Gegensatz zu einer einfachen Körperverletzung ist bei einer gefährlichen Körperverletzung leider keine Geldstrafe mehr möglich. Vielmehr beträgt die Strafe bei einer gefährlichen Körperverletzung mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe. Die Höchststrafe liegt bei zehn Jahren Haft. Als Ersttäter kommt es entscheidend darauf an, welche Folgen die gefährliche Körperverletzung für das Opfer hatte. Geschah die gefährliche Körperverletzung beispielsweise im Rahmen einer einfachen Schlägerei und hat das Opfer keine wesentlichen Verletzungen davon getragen, können Sie in der Regel noch mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Da aber auch eine Bewährungsstrafe bedeutet, dass Sie vorbestraft sind, lohnt es sich auf jeden Fall, gegen eine Verurteilung zu kämpfen.
Einstellung des Verfahrens als Optimalziel
Wie bei allen Straftaten gilt auch bei der gefährlichen Körperverletzung, dass eine Einstellung des Verfahrens das vorrangige Ziel ist. Möglichkeiten bestehen hier insbesondere dann, wenn die Beweislage dünn ist oder die Folgen der gefährlichen Körperverletzung minimal waren. Hier gibt insbesondere die Akteneinsicht ersten Aufschluss darüber, wie die Beweislage tatsächlich ist. Auf dieser Grundlage lässt sich eine erste Einschätzung anstellen, wie die reellen Chancen sind, dass das Verfahren mit einer Einstellung zu Ende gebracht werden kann. Eine Einstellung des Verfahrens (gegebenenfalls gegen Zahlung einer Geldauflage) hat den Vorteil, dass es zu keiner Verurteilung kommt und Sie damit nicht vorbestraft sind. Natürlich ist nicht in allen Fällen eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Dies gilt oft dann, wenn Sie den Kontrahenten bei der gefährlichen Körperverletzung nicht nur leicht verletzt haben und es viele Zeugen gibt, die Sie belasten. Aber auch hier prüfen wir als Strafverteidiger Ihren Fall im Detail und entwickeln eine entsprechende Verteidigungsstrategie.
Eintragung im Führungszeugnis
Ob eine strafrechtliche Verurteil ins Führungszeugnis eingetragen wird, hängt entscheidend von der Höhe der Strafe ab und davon, ob Sie bereits vorbestraft sind. Bei einer gefährlichen Körperverletzung ist das Risiko einer Eintragung im Führungszeugnis jedoch besonders hoch, da der Richter keine Geldstrafe verhängen kann, sondern die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Mindeststrafe beträgt dabei sechs Monate. Zwar kann diese Strafe gerade bei Ersttätern noch zur Bewährung ausgesetzt werden, dies ändert jedoch nichts daran, dass die Verurteilung im Führungszeugnis eingetragen wird. Hier ist es dann natürlich besonders ärgerlich wenn Sie beruflich darauf angewiesen sind, dass Ihr Fürhungszeugnis sauber ist. Für viele lohnt es sich daher bereits aus diesem Grund, einen Strafverteidiger zu engagieren und mit seiner Hilfe zu versuchen, eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zu verhindern.
Geldstrafe bei gefährlicher Körperverletzung
Eine gefährliche Körperverletzung wird gemäß § 224 Abs. 1 StGB mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe bestraft. Dies bedeutet, dass bei einer Verurteilung von vorneherein keine Geldstrafe in Betracht kommt. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann möglich, wenn es sich lediglich um eine versuchte gefährliche Körperverletzung oder einen minderschweren Fall der gefährlichen Körperverletzung handelt. Erfahrungsgemäß setzt dies jedoch eine engagierte Strafverteidigung voraus, damit das Gericht davon überzeugt wird, in solchen Fällen doch eine Geldstrafe statt einer Freiheitsstrafe zu verhängen.
Gefährliche Körperverletzung im Straßenverkehr
Von einer gefährlichen Körperverletzung im Straßenverkehr spricht man immer dann, wenn der Täter sein Opfer gezielt mit dem eigenen Fahrzeug angegriffen hat. Dies kann das absichtliche Anfahren oder auch das Abdrängen sein, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt, bei dem das Opfer verletzt wird. Hier drohen wegen der gefährlichen Körperverletzung im Straßenverkehr empfindliche Strafen. Darüber hinaus droht in solchen Fällen auch die Entziehung der Fahrerlaubnis nebst Anordnung einer Sperrfrist.
Notwehr und Nothilfe
Gerade bei körperlichen Auseinandersetzungen zwischen mehreren Personen ist es möglich, dass es sich um einen Fall von Notwehr handelt, weil sich das eigentliche Opfer bloß verteidigt hat. Leider wird dem eigentlichen Opfer dann oft entgegengehalten, dass es sich um eine reine Schutzbehauptung handelt oder er sich nicht in Notwehr mit einer gefährlichen Körperverletzung hätte wehren dürfen. Allerdings bestimmt nicht der Polizeibeamte vor Ort, was Notwehr ist und was nicht. Dies bemisst sich alleine nach dem Gesetz. Und der Notwehr-Paragraf erlaubt es auch, sich notfalls mit einer gefährlichen Körperverletzung zu wehren oder einer anderen Person im Rahmen von Nothilfe zu helfen.
Anwaltskosten bei gefährlicher Körperverletzung
Wenn Sie einen Strafverteidiger mit Ihrer Verteidigung beauftragen, fallen natürlich auch entsprechende Kosten an. Gelingt es uns bereits im Ermittlungsverfahren, das Verfahren zur Einstellung zu bringen, liegen die Anwaltskosten bei rund € 1.800,-. Sollte aufgrund der schwere der gefährlichen Körperverletzung eine Gerichtsverhandlung unausweichlich sein, kämen ggf. noch die Kosten für das gerichtliche Hauptverfahren hinzu. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Angaben um eine grobe Einschätzung handelt und die Kosten im Einzelfall auch höher sein können. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Opfer besonders schwer verletzt wurde, mehrere Verhandlungstage notwendig sind oder die Verhandlung nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht stattfindet. Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch, mit welchen Sie in Ihrem konkreten Fall zu rechnen haben.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?
Bei einer gefährlichen Körperverletzung handelt es sich um eine sogenannte Vorsatztat. Sie kann also nur vorsätzlich begangen werden. Die meisten Versicherungen haben in ihren Bedingungen die Übernahme von Anwaltskosten bei Vorsatztaten wie der gefährlichen Körperverletzung aber ausgeschlossen. Werfen Sie einfach einen Blick in Ihre Versicherungsbedingungen. Denken Sie dabei auch daran, dass die Rechtsschutzversicherungen in der Regel ohnehin nicht die vollen Anwaltskosten bei einer Honorarvereinbarung übernehmen und Sie daher auch im Fall einer Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherungen einen entsprechenden Eigenanteil (zuzüglich einer etwaigen Selbstbeteiligung) tragen müssen.
Ab zum Fachanwalt für Strafrecht
Wie Sie gesehen haben, sollten Sie den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Auswahl der möglichen Konsequenzen ist groß. Eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung kann Ihnen die die private und berufliche Zukunft verbauen. Je früher Sie einen erfahrenen Strafverteidiger mit Ihrer Verteidigung beauftragen, desto größer sind die Chancen, dass dieser für Sie noch einmal die Kohlen aus dem Feuer holen kann. Melden Sie sich dazu möglichst frühzeitig bei uns. Unter der Telefonnummer ☎ (0721) 976 646 80 können Sie jederzeit gerne einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren.